Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beurlaubung

Es kann vorkommen, dass Sie Ihre Kinder aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer. Eine Beurlaubung für mehr als drei Tage oder unmittelbar vor oder nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich über die Schulleitung beantragt werden.